Inkasso

Inkasso

Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements. Der Begriff Inkasso bedeutet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen. Das Outsourcen an einen Anwalt schafft ein effektives Inkasso, da spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten zum Einsatz kommen. Betreiben Sie das Inkasso Ihrer Forderungen nach der ersten Mahnung selbst weiter, binden Sie Zeit, Arbeitskraft und Nerven, ohne dass Sie hierfür angemessen entschädigt werden. Für die Kosten eines anwaltlichen Inkassoschreibens steht Ihnen gegen den Schuldner ein Erstattungsanspruch zu und dieser hat die Kosten zu tragen.

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