Baurecht

Baurecht

Im Baurecht unterscheidet man zunächst zwischen dem privaten und öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht betrifft dabei das Rechtsverhältnis zwischen privaten Bauherren und den zuständigen Baubehörden aber auch zwischen Grundstückseigentümern und öffentlichen Vorhabenträgern.

Demgegenüber befasst sich das private Baurecht mit den Rechtsverhältnissen der am Bau Beteiligten, egal ob Bauherr, Architekt, Planer, beauftragter Bauunternehmer, Generalunternehmer oder deren Subunternehmer. Dabei zeigt die Praxis, dass schon in der Phase der Vertragsanbahnung bzw. des Vertragsschlusses eine ganze Reihe von Fallstricken liegt. Hier gilt es für die Beteiligten einen Vertrag zu schließen, der den jeweiligen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird, um Probleme zu vermeiden und zu minimieren.

Schon während der Bauphase kann es zu Problemen kommen. Gibt es ein einseitiges Anordnungsrecht des Bauherrn? Wie ist darauf zu reagieren? Ist der Unternehmer zur eigenständigen Planungsänderung verpflichtet? Welche Hinweispflichten haben die Beteiligten usw.?

Die meisten Problem treten am Bau in der Endphase oder nach Beendigung der Bauarbeiten auf. Die Abnahme ist dabei wichtige Schnittstelle und stellt die Weichen für die weitere Vertragsabwicklung. Hier zeigt sich der Umfang und die Qualität der erbrachten Bauleistung. Bei Problemen gilt es die richtigen rechtlichen Schritte vorzubereiten und zu gehen, egal ob es um die Durchsetzung eigener Vergütungsansprüche, Sachmängelhaftung, Beweissicherung oder auch Verjährung geht.

Beratend stehe ich Ihnen bei Ihren Fragen zur Seite. Ich möchte Sie von Anfang an auf rechtliche Fehler aufmerksam machen und Ihnen dabei helfen, diese zu umgehen und Ihre Ziele erreichen.

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