In arbeitsrechtlichen Fragen berate ich in langjähriger Praxis sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Diese beginnt bereits mit der Prüfung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, der laufenden Abstimmung zu verschiedenen Fragen im Arbeitsverhältnis, die einer Vermeidung eines Rechtsstreites dienen soll, der Vorbereitung und Begleitung von Aufhebungsverträgen bis hin zur effektiven und interessengerechten Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.