Stefan Schulz

Rechtsanwalt
und Mediator
in Meissen.

Sie suchen einen Anwalt? Ich bin für Sie da.

Herzlich willkommen. Ich begleite Sie als Berater und professioneller Vertreter bei rechtlichen Konfliktsituationen, verhandele für Sie und setze Ihre Rechte durch.
Eine Rechnung wurde nicht bezahlt, Grundstückstreitigkeiten, Ärger im Arbeitsverhältnis, eine nicht gelieferte Ware, nicht ausgeführte Baumaßnahmen, ein Unfall mit Folgen … Immer wieder treffen Menschen auf Konflikte und ungeklärte Rechtsverhältnisse.

Sie suchen einen

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Scheuen Sie sich nicht bei ersten Zweifeln und Fragen frühzeitig die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Oft ist diese gemeinsame Vorgehensweise am Ende kostengünstiger und erfolgversprechender. Hinterlassen Sie mir eine kurze Nachricht mit Ihren Kontaktdaten und ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

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Bei Interesse stehe ich Ihnen gern auch telefonisch oder über das Kontaktformular zur Verfügung.

Vertrauen

Vita

Rechtsanwalt Stefan Schulz wurde 1976 in Meißen geboren und beendete 1995 das Abitur.

Er absolvierte das Jurastudium von 1996 bis 2002 in Dresden und von 2003 bis 2004 ein Ergänzungsstudium zum Mediator in Speyer an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften.

Im Jahr 2004 folgte eine Spezialisierung im Privaten und Öffentlichen Baurecht bei Rechtsanwälten FPS Fritze Wicke Seelig in Frankfurt; 2005 folgte das Referendariat beim Landgericht Bautzen.

Seit 2006 ist er zugelassener Rechtsanwalt und war bis März 2009 Partner der Kanzlei Jahn, Hackbart & Schulz in Radebeul.

Im April 2009 wurde die Kanzlei Stefan Schulz gegründet.

Philosophie: Ihr Vorteil ist mein Interesse

Das vorrangige Ziel meiner Beratung und Vertretung besteht darin, Sie vor Konflikten zu bewahren. Ich möchte für Sie Lösungen erreichen, mit denen Sie zufrieden sind und leben wollen. Ich scheue mich nicht, Ihre Interessen auch vor Gericht zu erstreiten und durchzusetzen.

Ihre Ziele zu erreichen, ist meine Maxime.

Ich möchte Sie taktisch beraten. Ihnen helfen eine eventuell zu emotionale Reaktionsweise in konstruktive Verhandlungen zu wandeln. Mein Wissen soll Ihr Vorteil sein. Dafür nutze ich auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuer-, Unternehmens-, Kommunikationsberatern, Psychologen und Kollegen.

Kosten meiner Leistung

Die Vergütung eines Anwalts ist grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In Zivilsachen richten sich diese nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, um den gestritten wird. Art und Umfang der anfallenden Tätigkeit bestimmen dabei die Kosten. Bereits im Vorfeld bzw. im ersten Gespräch kläre ich mit Ihnen die zu erwartenden Gebühren bzw. legen wird das Abrechnungsmodell und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen gemeinsam fest. Für eine Erstberatung sieht das RVG ein Honorar bis zu 190,00 € netto zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer vor. Die Bestimmung erfolgt dann im Termin nach Umfang, Schwierigkeit und Zeitaufwand der Erstberatung.

Alternativ können in Einzelfällen auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, ob pauschal (Pauschalhonorar) oder nach tatsächlichem Aufwand (Stundenhonorar) abgerechnet wird. Diese Vereinbarungen müssen zu Beginn der Mandatsübernahme geschlossen werden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe ich für Sie, ob Ihre Versicherung diese Kosten übernimmt und leite gegebenenfalls die Kostenübernahme ein.